
Heiraten in Dänemark
Dokumente und Voraussetzungen
Fiktionsbescheinigung
Bei der Fiktionsbescheinigung muss zwingend "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs.4 AufenthG)" angekreuzt sein, da ansonsten keine legale Einreise / kein legaler Aufenthalt in Dänemark gewährleistet, und somit auch keine Heirat möglich ist.
Es gibt keine Ausnahme zu dieser Regel, d.h. sie kann nicht durch Bescheinigungen der Ausländerbehörden über Reisemöglichkeiten umgangen werden.
Weitere Informationen können unter "Informationen" eingesehen werden. Sie können auch mit uns in
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