
Heiraten in Dänemark
Dokumente und Voraussetzungen
Nachfolgend können Sie einsehen, welche Personen in Dänemark heiraten können, und welche Unterlagen erforderlich sind.
Je nach persönlicher Situation, z.B. Land des Wohnsitzes, Familienstand, Land der Geburt oder Land der Scheidung können sich Besonderheiten ergeben, weshalb wir Ihnen Empfehlen vorab mit uns in
Kontakt zu treten.
Erforderliche Dokumente:
Folgende Unterlagen sind für eine Heirat erforderlich:
- Reisepass (bei EU-Bürger ist der Personausweis ausreichend)
- gegebenenfalls gültiger Aufenthaltstitel, Visum oder Fiktionsbscheinigung *
- Familienstandsbescheinigung *
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde
* siehe hierzu unten wichtige Informationen
Folgende Personen können in Dänemark heiraten:
können in Dänemark heiraten:
- EU Bürger
- Inhaber gültiger Schengen-Visa
- Inhaber gültiger Aufenthaltstitel (Schengen-Gebiet)
- Bürger aus visafreien Staaten *
- Inhaber einer Fiktionsbescheinigung *
können nicht in Dänemark heiraten:
- Asylbewerber
- Personen mit Duldung
- Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Visa
* siehe hierzu unten wichtige Informationen
Informationen zu den erforderlichen Dokumenten:
|