Heiraten in Dänemark
Dokumente und Voraussetzungen
Alter der Dokumente:
Aufenthalts, bzw. Familienstandsbescheinigungen dürfen nicht älter als vier Monate sein. Bei allen anderen Dokumenten ist das Alter irrelevant.
Ausschlaggebend bezüglich der 4-Monats-Frist ist der Tag der Trauung, nicht der Tag der Einreichung der Dokumente.
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