Heiraten in Dänemark
Dokumente und Voraussetzungen
Fiktionsbescheinigungbescheinigung:
Die Fiktionsbescheinigung wird von den dänischen Standesämtern für eine Heirat nur akzeptiert, wenn der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Abs.4 AufenthG) angekreuzt ist. Ist der Aufenthalt als erlaubt, oder die Abschiebung als ausgesetzt markiert, ist eine Heirat in Dänemark nicht möglich.
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