Heiraten in Dänemark
Dokumente und Voraussetzungen
Dokumente bei Geschiedenen oder Verwitweten:
Wichtig ist, dass aus den Dokumenten hervorgeht, das die Scheidung endgültig ist, und kein Widerspruch erhoben werden kann. In Deutschland wird dies durch den Vermerk der Eintritt der Rechtskraft bescheinigt. In den USA und Großbritannien kann dies durch die Angabe "final" oder "absolute" dargelegt werden.
Ebenfalls wichtig ist die richtige Beglaubigung der Unterlagen. Wie in diesen Fällen der Ablauf aussieht, können Sie in der Rubrik Informationen unter Vorgehensweise bei Geschiedenen / Verwitweten nachlesen.
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