Heiraten in Dänemark
Informationen
Nachnamen nach der Trauung
Am 1. April 2006 wurde das dänische Namensgesetz geändert. Dabei sind die Begriffe "eigener Nachname" (Geburtsname) sowie "Ehename" beim der Heirat von nicht in Dänemark wohnhaften Paaren entfallen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Ausländer die in Dänemark heiraten, den Geburtsnamen, bzw. momentanen Nachnamen behalten.
Möchten sie nach der Heirat einen gemeinsamen Familiennamen oder einen Doppelnamen führen, muss die Namensänderung beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen, bzw. bei der entsprechenden Botschaft beantragt werden. Dies wird in der Regel unproblematisch gehandhabt.
Weitere Informationen sollten Sie bei der jeweiligen Behörde Ihres Wohnortes einholen.
Heirat in Dänemark