Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Bosnien-Herzegowina
Da Bosnien-Herzegowina dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde in Bosnien-Herzegowina, die Apostille erforderlich.