Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Burundi
Da Burundi nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Burundi erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Burundi ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung Burundis in Dänemark erforderlich.