Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Cook Inseln
Da die Cook Inseln dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten sind, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf den Cook Inseln, die Apostille erforderlich.