Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Guinea
Da Guinea nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Guinea erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Guinea ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung Guineas in Dänemark erforderlich.