Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Kiribati
Da Kiribati nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Kiribati erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Kiribati ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung Kiribatis in Dänemark erforderlich.