Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Malta
Da Malta dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf Malta, die Apostille erforderlich.
Die dänischen Standesämter verzichten bei Dokumenten aus EU-Ländern auf die Beglaubigung mit der Apostille.