Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Marschall Inseln
Da die Marschall Inseln dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf Marschall Inseln, die Apostille erforderlich.