Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Mauretanien
Da Mauretanien nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Mauretanien erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Mauretanien ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung Mauretaniens in Dänemark erforderlich.