Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Moldawien
Da Moldawien nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Moldawien erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Moldawien ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung Moldawiens in Dänemark erforderlich.