Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Monaco
Da Monaco dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde in Monaco, die Apostille erforderlich.
Die dänischen Standesämter verzichten bei Dokumenten aus Monaco auf die Beglaubigung mit der Apostille.