Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Montenegro
Da Montenegro dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde in Montenegro, die Apostille erforderlich.