Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Sambia
Da Sambia nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten sind, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in Sambia erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in Sambia ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung in Sambia in Dänemark erforderlich.