Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Sao Tome und Principe
Da Sao Tome und Principe nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten sind, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung auf Sao Tome und Principe erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde auf Sao Tome und Principe ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung auf Sao Tome und Principe in Dänemark erforderlich.