Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - St. Kitts und Nevis
Da St. Kitts und Nevis dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf St. Kitts und Nevis, die Apostille erforderlich.