Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - St. Vincent und die Grenadinen
Da St. Vincent und die Grenadinen dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf St. Vincent und den Grenadinen, die Apostille erforderlich.