Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Sudan
Da der Sudan nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten sind, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung im Sudan erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde im Sudan ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung im Sudan in Dänemark erforderlich.