Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Trinidad und Tobago
Da Trinidad und Tobago dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde auf Trinidad und Tobago, die Apostille erforderlich.