Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Tschad
Da der Tschad nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung im Tschad erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde im Tschad ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung des Tschad in Dänemark erforderlich.