Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Tschechische Republik
Da die Tschechische Republik dem Haager Apostillenübereinkommens (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark, bzw. der dänischen Heiratsurkunde in der Tschechischen Republik, die Apostille erforderlich.
Die dänischen Standesämter verzichten bei Dokumenten aus EU-Ländern auf die Beglaubigung mit der Apostille.