Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Vereinigten Arabischen Emirate
Da die Vereinigten Arabischen Emirate nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung in den Vereinigten Arabischen Emiraten erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung der Vereinigten Arabischen Emiraten in Dänemark erforderlich.