Heiraten in Dänemark
Informationen
Informationen - Zentralafrikanische Republik
Da die Zentralafrikanische Republik nicht dem Haager Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) beigetreten ist, ist für die Beglaubigung zur Verwendung von Dokumenten in Dänemark die Legalisation durch die dänische Auslandsvertretung der Zentralafrikanischen Republik erforderlich.
Für die Verwendung der dänischen Heiratsurkunde in der Zentralafrikanischen Republik ist die Legalisation durch die Auslandsvertretung der Zentralafrikanischen Republik in Dänemark erforderlich.